Allgemeine Geschäftsbedingungen der Berchtold Medical GmbH & Co KG
1. Geltungsbereich
1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Dienstleistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Schriftliche Individualvereinbarungen gehen diesen Geschäftsbedingungen vor.
2. Angebot
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt nicht für Angebote auf Internetverkaufsplattformen.
2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftliche Unterlagen, soweit diese dem Kunden zumutbar sind, sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
3. Preise
3.1 Alle Preise verstehen sich ab Sitz Esslingen. Zu Preisverhandlungen sind ohne besondere schriftliche Vollmacht nur unsere gesetzlichen Vertreter befugt, ein Handeln aufgrund Anscheins- oder Duldungsvollmacht bzw. nach § 50 ff. HGB reicht hierzu ausdrücklich nicht aus. Individuelle Preisvereinbarungen von nach vorstehendem Satz nicht berechtigten oder bevollmächtigten Personen müssen von einem nach vorstehendem Satz Berechtigten oder Bevollmächtigten bestätigt werden.
3.2 Preisangaben, die sich erkennbar ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Alle Lieferzusagen und -termine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
4.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden den Kunden unverzüglich von den Beeinträchtigungen informieren und im Falle des Rücktritts auf diesen entfallende Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
4.4 Im übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Die Gewährleistung beträgt bei Neuware gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, gegenüber Unternehmern 12 Monate. Bei gebrauchter Ware beträgt die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern 12 Monate, gegenüber Unternehmern wird diese ausgeschlossen.
5.2 Wir sind zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
5.3 Zu Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit sind nur vertretungsberechtigte Organe der Gesellschaft oder von diesen schriftlich bevollmächtigte Personen befugt, eine Anscheins- oder Duldungsvollmacht oder ein Handeln aufgrund § 50 ff. HGB reicht hierzu nicht aus.
5.4 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind, maximal jedoch auf die vereinbarte Vergütung. Diese Haftungsbegrenzung gilt bei Haftung aus leichter Fahrlässigkeit auch im Fall eines anfänglichen Unvermögens auf unserer Seite. Eine Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
5.5 Bei Maschinenschäden, Stromsperren, Streik, Betriebs- und Verkehrsstörungen, die eine Erfüllung unmöglich machen oder behindern, entfällt für uns für die Dauer der Störung jede Haftung, soweit die Störung erheblich und unvorhersehbar war.
5.6 Alle sonstigen und weitergehenden Ansprüche des Kunden gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch außervertragliche – sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für etwaige Mangelfolgeschäden einschließlich aller Einbußen, die dem Auftraggeber aus einer Betriebsunterbrechung oder einem Produktionsausfall entstehen.
5.7 Die Verjährungsfrist für nichtwesentliche Vertragsverletzungen wird auf zwei Jahre begrenzt.
5.8 Sämtliche Ansprüche, die sich gegen uns richten, sind ohne schriftliche Zustimmung nicht abtretbar und können ausschließlich vom Kunden selbst geltend gemacht werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Ware, gegenüber Unternehmern bis zur Bezahlung aller uns zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, vor.
6.2 Verarbeitung oder Umbildungen erfolgen stets für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentumsrecht durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
6.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunde in stets widerruflicher Weise, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnungen in eigenem Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde die Abtretung offenzulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen
6.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Anfallende Kosten trägt der Kunde.
6.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
7. Zahlung
7.1 Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig.
7.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind die Zahlungen auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptforderung anzurechnen.
7.3 Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
7.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
7.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn Gegenansprüche unbestritten, in einem bereits anhängigen Gerichtsverfahren entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
8. Schutz- und Urheberrechte
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu unterrichten, falls er auf die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen wird. Wir sind alleine berechtigt und verpflichtet, den Kunden gegen Ansprüche des Inhabers derartiger Rechte zu verteidigen und diese Ansprüche auf eigene Kosten zu regeln, soweit diese auf die unmittelbare Verletzung durch ein von uns geliefertes Produkt zurückzuführen ist. Wir sind grundsätzlich bemüht, dem Kunden das Recht zur Benutzung des Produktes zu verschaffen. Falls dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen nicht möglich ist, werden wir nach eigener Wahl das Produkt so abändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gezogenen Nutzungen erstatten.
8.2 Hat der Kunde das gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert, oder haben wir aufgrund von Anweisungen des Kunden das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzrechten resultieren, ist der Kunde verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen bzw. freizustellen.
9. Export
9.1 Der Export von uns gelieferter Waren in Nicht-EU-Länder bedarf unserer schriftlichen Zustimmung, unabhängig davon, dass der Kunde selbst verpflichtet ist, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1 Im Verkehr mit Kunden, die nicht Verbraucher nach § 13 BGB sind, ist Esslingen als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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